News
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MEDIENMITTEILUNG UBS AG: SBPV verurteilt Schliessung des Operation Centers Bern. Lesen |
| AAM: ERFOLGREICHE INTERVENTION DES SBPV Gute Nachrichten bezüglich Regelung der Pensionkassenansprüche der Beschäftigten der von der BLKB an die BKB verkauften AAM Privatbank AG. |
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Fusion – Gefahrenpunkt Pensionskasse AAM Private Bank: Beispiel einer Fusion, die den Angestellten hätte teuer zu stehen kommen Das Konsultationsverfahren, welches im Fall einer Fusion vorgesehen ist, darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Das Beispiel AAM Private Bank zeigt es deutlich: Infolge der Fusion zwischen der AAM und der Basler Kantonalbank BKB im Dezember 2009 wurden die Arbeitsbedingungen der Angestellten der AAM den Arbeitsbedingungen der BKB angepasst. Auch die Regelung bezüglich Pensionskasse wurde vereinheitlicht und die Angestellten von AAM wurden in die Pensionskasse der BKB integriert. Die Pensionskasse der Angestellten von AAM war gesetzlich verpflichtet, eine Teilliquidation durchzuführen. Dies bedeutet, dass das Institutsvermögen verteilt wird und die austretenden Versicherten ihren Teil abheben können. Die Austrittsleistung hängt indes von der Situation der Pensionskasse ab. Im Fall einer Überdeckung erhalten die Versicherten einen Teil der freien Gelder, im gegenteiligen Fall, bei einer Unterdeckung, müssen sie zur Deckung des Defizits beitragen und ein Teil ihres Kapitals wird gekürzt. Da die Kasse der Angestellten der AAM eine Unterdeckung aufwies, waren die Austrittsleistungen der Versicherten reduziert. Dieser Punkt wurde im Rahmen des Konsultationsverfahrens nicht behandelt. Gesetzlich gibt indes es keine Mittel, sich dieser Situation entgegen zu stellen. Einige der Angestellten haben den SBPV gebeten zu intervenieren, damit eine Lösung gefunden werden kann. Angesichts einer breit angelegten Koordination zwischen den externen Sozialpartnern und den Angestellten, dank mehreren Vorstössen, die bei der BKB wie auch bei der Basler Landschaftliche Kantonalbank, ehemalige Besitzerin der AAM, unternommenen wurden und infolge einer Petition, die von den Angestellten der AMM unterzeichnet wurde, konnte eine zufriedenstellende Lösung gefunden. Die Angestellten der AAM müssen nun keine negativen Konsequenzen des Verkaufs und der Fusion, die sie weder verlangt noch gewünscht hatten, tragen. Fazit: Wenn eine Unternehmung restrukturiert wird, lohnt es sich, sich rasch beim SBPV zu informieren. Das Abwarten kann teuer zu stehen kommen, die Beratung des SBPV ist indes gratis für Mitglieder. Die Gespräche werden natürlich auch immer absolut vertraulich behandelt. |
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NEUER FINANZJOB-INDEX Das Finanzportal finews.ch veröffentlicht neu vierteljährlich einen Finanzjob-Index mit Daten des Portals JobDirectory.ch der Fenom AG. Der Index zeigt die Entwicklung aller online ausgeschriebenen Stellen in der Finanzbranche der Schweiz und Lichtenstein. Lesen |
MEDIENMITTEILUNG Hinduja Bank - abenteuerliche Methoden auf dem Finanzplatz Schweiz? Lesen |
| FUSSBALL WM 2010 SÜDAFRIKA Sichern Sie sich eine Panini Sticker-box zur Fussball Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika. Jetzt im online-Shop. |
MITLEID KANN SO WEHTUN WIE PRÜGEL Wie es im Innern der UBS hergeht, dringt kaum an die Oberfläche. Wieso nicht? Die Einzige, die auf solche Fragen öffentlich Antwort gibt, ist die Arbeitnehmervertreterin Elli Planta. Den Online-Bericht können Sie im Tagesanzeiger lesen. |
NEUE RUBRIK: PROJEKTE In der neu aufgeschalteten Rubrik "Projekte" finden Sie neuste Informationen zu aktuellen Projekten. |
VAB VERHANDLUNGEN 2010 Änderungen der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) per 01.01.2010 Lesen |
ABKOMMEN ÜBER ÄNDERUNGEN DER VAB PER 01.01.2010 |
| Download Abkommen (666kB) |
FAMILIENZULAGE - DAS SCHIEDSGERICHT WIRD ENTSCHEIDEN Der SBPV vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Der Verlust der Familienzulage bedeutet für die Betroffenen einen erheblichen Einkommensverlust. Der SBPV hat in diesem Fall das Schiedsgericht einberufen. |
| News "Familienzulage" lesen (81kB) |
RABATTE BEI KRANKENKASSEN Mitglieder des SBPV, sowie deren Ehepartner, Konkubinatspartner (Partner im gleichen Haushalt) und 'Kinder' bis 25, falls diese noch im gleichen Haushalt wohnen bzw. noch in Ausbildung sind, profitieren dank den Kollektivverträgen mit ausgewählten Krankenkassen von Rabatten auf den Zusatzversicherungen. Ist das Logo Ihrer Krankenkasse hier ersichtlich? Dann greifen Sie sofort zum Telefon und fordern bei Ihrer Krankenkasse per nächster Prämienfälligkeit den SBPV-Mitgliederrabatt von bis zu 20% ein. Eine Prüfung Ihrer Zusatzversicherung und allfälliger Wechsel kann sich also unter Umständen doppelt lohnen. |
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AUSBAU SBPV-MULTI-RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG Per 01.01.2010 wird der Leistungsumfang der SBPV-MULTI-Rechtsschutzversicherung ausgebaut. Mehr dazu lesen Sie in nachfolgendem Artikel. |
| Download Artikel Ausbau SBPV-MULTI-Rechtsschutz (115kB) |
2,5% LOHNERHÖHUNG IN DEN BANKEN - EINE FORDERUNG DIE SINN MACHT Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) fordert eine Lohnerhöhung von 2,5% in der Bankbranche. Lesen! |
FINMA - RUNDSCHREIBEN ÜBER DIE VERGÜTUNGSSYSTEME Spezialisten, jedoch nicht die betroffenen Angestellten oder die Sozialpartner, werden beigezogen. Mehr dazu in der Medienmitteilung. |
| Download Medienmitteilung - FINMA (82kB) |
SBPV NIMMT STELLUNG ZUM RUNDSCHREIBEN DER FINMA ÜBER DIE VERGÜTUNGSSYSTEME Der Schweizerische Bankpersonalverband begrüsst den Willen der FINMA, gewisse Regulierungen in der Finanzbranche durchzusetzen. Die Krise hat die Schwächen der Selbstregulierung und die dramatischen Konsequenzen der Exzesse des Finanzmarktes für die Gesellschaft und auch für die Angestellten der Banken zur Genüge aufgezeigt. Lesen |
| SBPV Stellungnahme FINMA (1957kB) |
| Finma stellt sich quer Die Vernehmlassungsfrist der Finma ist heute zu Ende gegangen. Während sich die Verbände, Parteien, Arbeitgeber und -nehmer einig sind, die Boni in der Finanzbranche stärker zu regulieren, sind diese Vorschläge bei der Aufsichtsbehörde Finma umstritten. Beitrag aus der Sendung Tagesschau vom 14. August 2009, Quelle: www.sf.tv/archiv |
| VERKAUF DER AAM PRIVATBANK AN DIE BASLER KANTONALBANK, DER DRESDNER BANK (SCHWEIZ) AN DIE LGT GROUP UND DER COMMERZBANK (SCHWEIZ) AN DIE VONTOBEL GRUPPE Welches sind die Rechte der Arbeitnehmer? Im Falle eines Firmenwechsels (Verkauf oder Fusion), sind die Rechte der Angestellten durch das Obligationenrecht (Artikel 333 und 333a) und das Recht bei Fusionen geschützt. Die Arbeitnehmer müssen insbesondere vor der Umsetzung über die Hintergründe, sowie die rechtlichen und sozialen Konsequenzen des Verkaufs oder der Fusion informiert werden. Falls Massnahmen geplant sind, welche die Arbeitnehmer in Folge des Verkaufs der Firma betreffen, muss eine Konsultation der Angestellten innert nützlicher Frist stattfinden. Auf jeden Fall bevor die Massnahamen entschieden wurden. Im Rahmen einer übernahmebedingten Umstrukturierung vorgenommene Entlassungen sind bei Nichteinhaltung der Konsultationspflicht missbräuchlich. Für weitere Informationen steht Ihnen das Zentralsekretariat des Schweizerischen Bankpersonalverbands gerne zur Verfügung. info@sbpv.ch T 0848 000 885 |
DELEGIERTENVERSAMMLUNG VOM 19. JUNI 2009 Jahresbericht 2008 des Zentralpräsidenten P.-R. Wyder Lesen |
RESTRUKTURIERUNG BEI DER UBS Die ernüchternden Lehren des Konsultationsverfahrens Lesen |
WIE SETZT SICH DER SBPV KONKRET FÜR DIE ANGESTELLTEN DER UBS EIN? Der Schweizerische Bankpersonalverband hat nach Ankündigung des Stellenabbaus zusammen mit der internen Arbeitnehmervertretung bei der UBS interveniert, um die Anzahl Entlassungen zu minimieren. Dabei hat er im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens folgende Forderungen gestellt:
1. Verlängerung der Konsultationsfrist, damit die Personalvertreter Vorschläge unterbreiten können, wie der Stellenabbau und die Kündigungen verhindert werden können.
Bis am 17. Mai 2009 reicht der SBPV an die Direktion Vorschläge ein, zu welchen der Arbeitgeber bis am 23. Mai 2009 Stellung nimmt. Danach ist das Konsultationsverfahren beendet. Von diesem Moment an können die von einem Stellenabbau betroffenen Mitarbeitenden informiert werden und im SOVIA/COACH Programm ab dem 1. Juni 2009 aufgenommen werden (für das Verfahren siehe OR 335 f, g und 336 Ziff 2c).
2. Der SBPV ist im Aufsichtsausschuss COACH/SOVIA der UBS vertreten und kontrolliert dabei die Einhaltung des vereinbarten Sozialplans COACH/SOVIA. Dabei werden insbesondere die Kriterien, die zur Aufnahme in SOVIA dienen, diskutiert. Der SBPV interveniert bei unbefriedigender Umsetzung des vereinbarten Sozialplans.
3. Der SBPV nimmt im Namen der Bankangestellten in den Medien Stellung zur aktuellen Situation. Dabei ist der SBPV besonders bestrebt, das Bild der Bankangestellten richtig zu stellen.
Wie stehen Sie zum Einsatz des Schweizerischen Bankpersonalverbands? Sind Sie mit seiner Leistung zufrieden? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit, welche garantiert vertraulich behandelt wird: Mail an info@sbpv.ch oder T 0848 000 885, Denise Chervet. |
KEINE AUSSERORDENTLICHE LOHNERHÖHUNG FÜR DIE VERANTWORTLICHEN DER KRISE Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) verurteilt die exzessiven Lohnerhöhungen, welche die UBS den Managern im Investmentbanking in den USA und in Grossbritannien zugesprochen hat. Lesen |
DER SBPV NIMMT STELLUNG
Gestern gab die UBS einen Milliardenverlust mehr und vor allem auch einen grossen Stellenabbau bekannt. Besonders hart trifft es den Finanzplatz Zürich. Der Schweizerische Bankpersonalverband will die UBS in die Verantwortung nehmen. Marc Bodenmann berichtet. Beitrag aus der Sendung Schweiz aktuell vom 16. April 2009, Quelle: www.sf.tv/archiv Weitere TV-Beiträge finden Sie unter «Medien & Publikationen». |
DER BONUS AUS JURISTISCHER SICHT Hohe Boni sind besser geschützt als bescheidene. Die regelmässig ausbezahlten eröffnen Anspruchsrechte trotz eventueller Vorbehalte seitens des Arbeitgebers. Möchten Sie mehr darüber wissen? Klicken Sie auf das Dokument! |
| Der_Bonus_200902.pdf (56kB) |
BANKANGESTELLTE UNTER GENERALVERDACHT Arbeitnehmervertreter Roger Bartholdi über die zunehmende Belastung für Bankmitarbeiter. Interview vom 02. März 2009 in der NZZ. |
ARBEITSZEIT/ÜBERSTUNDEN
Anlässlich der jährlichen Verhandlungen wurde eine Klärung betreffend der Überstundenkompensation erreicht. Gemäss Obligationenrecht Art. 321c Abs. 2 müssen die Überstunden in einer angemessenen Frist kompensiert oder vergütet werden. Diese Definition ist natürlich Auslegungssache und führt zu Konflikten. Die Neuformulierung durch die Sozialpartner bringt etwas mehr Klarheit und müsste dazu beitragen, die angehäuften Überstunden abzubauen (Art. 14.3 der neuen Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten VAB):
Wie bei allen Regelungen nützen diese nur, wenn man von ihnen Gebrauch macht. Wir raten unseren Mitgliedern daher,
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns mitteilen würden, welche Erfahrungen Sie mit diesem neuen Verfahren machen, damit wir unsere Politik entsprechend anpassen können. info@sbpv.ch |
LOHNSYSTEME
Familienzulagen Art. 26 der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) sieht ab der Geburt des ersten Kindes bis zur Volljährigkeit des letzen Kindes die Zahlung einer Familienzulage in Höhe eines einheitlichen jährlichen Betrages von CHF 3'000.- vor. Diese spezielle Zulage des Bankensektors wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugesprochen, die bereits eine kantonale Kinderzulage erhielten. Seit dem 1. Januar 2009 legt das Bundesgesetz über die Familienzulagen die Reihenfolge der Personen fest, die in den Genuss dieser Leistungen kommen können. Diese neue Regelung hat eine grosse Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um die Leistungen aus der VAB gebracht. Um die Vorteile unserer Mitglieder beizubehalten, hat der SBPV die Arbeitgeberorganisation der Banken eingeladen, so rasch wie möglich über diesen Punkt zu verhandeln und in Bezug auf alle die Anwendung betreffenden Änderungen für die Mitarbeiter ein Moratorium zu erlassen, bis die Sozialpartner das Problem gelöst haben.
Die Boni stehen zur Diskussion Die Kontroverse um die Boni im Bankenbereich ist enorm angeschwollen. Die Medien haben Pauschalurteile verbreitet und eine masslose Polemik losgetreten, indem sie Auswüchse auf bestimmten Ebenen der Finanzwelt thematisiert haben. Der SBPV hat sich in diese Diskussion eingeschaltet und hat eine Differenzierung gefordert zwischen den Boni für das obere Kader und den variablen Lohnanteilen für Angestellte und das mittlere Kader. Beim Personal ist diese Lohnpolitik auf Akzeptanz gestossen, solange die Boni regelmässig ausgezahlt wurden. Lohnsysteme mit immer grösseren variablen Lohnanteilen wurden nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Angesichts der Krise wird nun aber die Volatilität des Systems offensichtlich und damit stellt sich die Frage für den SBPV, wie die Ziele der Lohnpolitik aus Sicht der Angestellten gestaltet werden sollen. Die Frage der Boni wird sicherlich noch lange in den Medien, Betrieben und Universitäten für Diskussionsstoff sorgen. Davon tangiert ist nicht nur die Bankenwelt, sondern in verschiedenem Ausmass auch die restliche Wirtschaft und sogar die öffentliche Verwaltung. Insbesondere wird die Nützlichkeit der Boni als Motivationsfaktor für das Personal in Frage gestellt, wie auch die erwarteten Wirkungen in Bezug auf Produktivität. |
DENISE CHERVET – NEUE ZENTRALSEKRETÄRIN DES SBPV
Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) hat Denise Chervet zur neuen Zentralsekretärin seiner Organisation ernannt. Sie ersetzt die aktuelle Zentralsekretärin, Mary-France Goy, welche per Ende Februar 2009 in den Ruhestand tritt. Denise Chervet tritt ihre Stelle am 2. Februar 2009 an. Zuvor war sie bei „comedia, die Mediengewerkschaft der Schweiz" für diverse sozial- und lohnpolitische Fragen zuständig. In einem Klima von drohendem Stellenabbau und Verschlechterung des Arbeitsklimas ist die berufliche Erfahrung von Denise Chervet wichtig für die Kontinuität der Arbeit des SBPV zugunsten seiner Mitglieder. |
ERHÖHUNG DES MINIMALSALÄRS UND VATERSCHAFTSURLAUB
Die Sozialpartner der Bankbranche - Arbeitgeberorganisation der Banken in der Schweiz, Schweizerischer Bankpersonalverband und KV Schweiz - haben sich auf eine Erhöhung des Minimalsalärs von bisher jährlich CHF 48'000 auf neu CHF 50'000 geeinigt. Überdies wird in den Anstellungsbedingungen der Bankangestellten ab 2009 ein Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen ohne Anrechung an die Ferien und ohne Lohnabzug eingeführt. |






